Nach der Geburt wird einem Kind mit der Ausstellung einer entsprechenden Urkunde die Aufnahme in die Gesellschaft dokumentiert.
Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich
als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem
lebend geborenen Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den
Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.